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Würdigung der Wehrdienstverweigerung von Jehovas Zeugen – Ein Zeichen für Menschenrechte und Glaubensfreiheit
Sie standen für ihre Grundsätze ein, erfuhren Verfolgung und Unterdrückung von Seiten eines Unrechtsregimes. Was Menschen wie August Dickmann in der Zeit des Nationalsozialismus erlebten, waren furchtbare Menschenrechtsverletzungen. Ihre Standhaftigkeit rührt bis in unsere Zeit und ist angesichts zunehmender Hassverbrechen aktueller denn je.

Wien, 27.01.2025 – Am 27. Jänner, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, gedenken wir der zahllosen Menschen, die unter dem NS-Regime gelitten haben, und würdigen den unerschütterlichen Widerstand derjenigen, die sich der Unterdrückung widersetzten. Unter ihnen waren Jehovas Zeugen, die sich unter der brutalen Herrschaft der Nationalsozialisten aus Gewissensgründen weigerten, in den Krieg zu ziehen. Ihre standhafte Verweigerung aufgrund ihres Gewissens, die oft mit Zuchthaus und Tod bestraft wurde, bleibt ein starkes Zeugnis für Menschenrechte, Gewissensfreiheit und die zeitlosen Grundsätze der Menschenwürde.

Eines der wohl bekanntesten Opfer dieser Verfolgung ist August Dickmann, der laut der New York Times vom 17. September 1939 als der erste namentlich bekannte Kriegsdienstverweigerer aus religiösen Gründen vom NS-Regime öffentlich hingerichtet wurde und damit in die Geschichte einging. Ihm folgten 281 Zeugen Jehovas, die ihrem christlichen Glauben treu blieben und ebenfalls ablehnten, anderen Menschen durch den Dienst an der Waffe das Leben zu nehmen. Auch sie wurden dafür hingerichtet.

Jehovas Zeugen wurden von den Nationalsozialisten nicht wegen ihrer Abstammung verfolgt, wie es bei anderen Opfergruppen der Fall war, sondern wegen ihrer Entscheidung, ihren Werten treu zu bleiben. Ihre Verweigerung aus Gewissensgründen machte sie zu einer einzigartigen Gruppe unter den vom NS-Regime Verfolgten. Dieses Erbe hat eine entscheidende Rolle bei der Formulierung der Grundrechte des Landes gespielt. So wurde beispielsweise die Entscheidung, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern, zum Teil durch das Beispiel dieser standhaften Christen inspiriert.

Leider geht die Verfolgung von Jehovas Zeugen auch in der Neuzeit weiter. In Eritrea und Russland werden Jehovas Zeugen zum Beispiel brutal unterdrückt und müssen oft mit Verhaftungen und langen Gefängnisstrafen rechnen, nur weil sie ihre friedliche Anbetung ausüben. In anderen Teilen der Welt werden Jehovas Zeugen zunehmend zur Zielscheibe von Hassverbrechen. Und selbst hierzulande sind sie schon Opfer von Hassreden geworden.

Der 27. Jänner erinnert uns darum nicht nur an die Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch an die fortwährende Notwendigkeit, die Menschenrechte und die Freiheit des Glaubens hochzuhalten.

Hintergrund:

Jehovas Zeugen sind politisch neutral und stellen damit für keine Regierung eine Gefahr dar, aber sie wurden schon oft zur Zielscheibe von totalitären Regimes. Von den circa 25 000 Zeugen Jehovas, die 1933 in Deutschland lebten, wurde fast jeder Zweite von den Nationalsozialisten verfolgt. Europaweit wurden über 4 200 zu Zwangsarbeit in Konzentrationslagern verurteilt. Insgesamt kamen mehr als 1 750 zu Tode, davon wurden 282 aufgrund von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen hingerichtet. Unter der SED-Diktatur litten ab 1950 über 6 000 Zeugen Jehovas unter direkter Verfolgung, 65 verloren ihr Leben durch SBZ- oder SED-Haft.

In den letzten Jahren hat die Unterdrückung von Jehovas Zeugen weiter angehalten. Im Oktober 1994 entzog die eritreische Regierung den eritreischen Zeugen Jehovas die Staatsbürgerschaft und leitete damit eine anhaltende Kampagne der grausamen Behandlung ein. In ähnlicher Weise verbot der Oberste Gerichtshof Russlands am 20. April 2017 trotz internationaler Kritik Jehovas Zeugen in diesem Land, eine Entscheidung, die zu zahlreichen Verhaftungen und Misshandlungen der friedlichen Gemeinschaft führte.

Insgesamt sitzen weltweit mindestens 228 Zeugen Jehovas aufgrund ihrer Religionsausübung oder der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen Haftstrafen ab.

Mehr zum Thema auf jw.org: Wie erging es Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime? Was erlebten sie in den Konzentrationslagern?

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