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Jehovas Zeugen freuen sich über 15 Jahre als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich

Wien, 7. Mai 2024 – Für Jehovas Zeugen in Österreich ist der 7. Mai 2009 ein historischer Tag. Nach insgesamt 31 Jahren Bemühen um Anerkennung, war es an diesem Tag so weit: Sie wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur per Verordnung als 14. Religionsgesellschaft anerkannt.

Was waren die Hintergründe zu diesem Prozess?

Bereits 1978 wurde von Jehovas Zeugen Österreich der erste Antrag auf Anerkennung an das Kultusamt gestellt, der zweite Antrag folgte 1987. In seinem 1990 erstellten Gutachten stellt Univ.-Prof. Dr. Peter Leisching fest, dass „sowohl ein Rechtsanspruch der Anerkennungswerber auf Erteilung der Anerkennung als auch eine diesbezügliche Verpflichtung der Kultusbehörde besteht.“ Jahre später stellte die Behörde trotzdem einen abweisenden Bescheid aus.

Auf Grund eines neuen Bundesgesetzes aus dem Jahr 1998 wurden Jehovas Zeugen in Österreich als „Religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ anerkannt und eingetragen. Obwohl das Gesetz umstritten war, weil es aus Sicht namhafter Rechtsexperten ernste Fragen zum Gleichbehandlungsgrundsatz aufwarf, ermöglichte es Jehovas Zeugen und weiteren Religionsgemeinschaften zumindest, endlich Rechtspersönlichkeit zu erlangen. Daraus ergab sich allerdings eine weitere Verzögerung der Anerkennung um 10 Jahre.

In dieser Zeit wurden weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Diese thematisierten sowohl die Diskriminierung der Religionsgemeinschaft als auch einzelner Zeugen Jehovas. Alle sieben Verfahren wurden gewonnen und die Entscheide wurden vom österreichischen Staat umgesetzt.

Damit haben Jehovas Zeugen auch ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben, da sich das Staatskirchenrecht in Österreich durch diese Entscheidungen weiterentwickelt hat Somit haben sie einen wertvollen Beitrag zur Religionsfreiheit in Österreich und Europa geleistet.

Was bedeutet die Anerkennung von Jehovas Zeugen für die Gesellschaft, den Staat und die Gläubigen?

Die gesetzliche Anerkennung räumt Jehovas Zeugen das Recht der öffentlichen Religionsausübung sowie der selbstständigen Verwaltung ein und bietet einen klaren Rechtsrahmen. Dadurch werden zum Beispiel seelsorgerische Tätigkeiten in Krankenhäusern und Gefängnissen erleichtert.

Auch für den Staat und die Gesellschaft ergibt sich daraus ein großer Vorteil – Transparenz. Bei einer anerkannten Religionsgesellschaft weiß der Staat, wie die Religion ausgestaltet ist und welche Ziele sie verfolgt. Er kennt die Ansprechpartner:innen und Verantwortlichen.

„Die Anerkennung 2009 in Österreich war wirklich ein sehr großer Schritt für unsere Religionsgemeinschaft und für unsere Glaubensangehörigen sowie für das Religionsrecht in Österreich generell. Und wir bemerken, dass wir, wenn wir religiöse Gespräche mit unseren Mitmenschen führen, mehr Freundlichkeit und Offenheit erleben. Auch im öffentlichen Raum sind wir präsenter, und das gerade auch in einer Zeit, in der Religion immer mehr ins Private rückt“, erklärt Johann Zimmermann, Vorstandsmitglied von Jehovas Zeugen in Österreich.


Jehovas Zeugen in Österreich
  • sind eine christliche Religionsgemeinschaft und stützen ihre Lehren auf die Bibel
  • üben ihren Glauben seit über 100 Jahren im Land aus
  • wurden während des NS-Regimes wegen ihrer Neutralität verfolgt und in KZs interniert (u.a. wg. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen)
  • sind ca. 22 400 Gläubige in etwa 290 Gemeinden (weltweit rund 8,7 Mio Gläubige)
  • finanzieren sich ausschließlich durch freiwillige Spenden
  • führen gerne religiöse Gespräche mit ihren Mitmenschen
  • sind multikulturell und halten Gottesdienste in 25 Sprachen ab (Deutsch, österreichische Gebärdensprache und 23 Fremdsprachen)
  • leisten Katastrophenhilfe, Kranken- und Gefangenenseelsorge
  • führen ein kostenloses Bildungsprogramm durch, z. B. Sprach-, Lese- und Schreibunterricht
  • verrichten Zivildienst und engagieren sich auch ehrenamtlich

Details zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier