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Mehr als 100 Jahre in Österreich

Der Beginn der Tätigkeit der Zeugen Jehovas in Österreich geht in das Jahr 1911 zurück, als Charles Taze Russell, der damals den Zeugen Jehovas (Bibelforschern) vorstand, zu einem Vortrag nach Wien kam. Einer Veranstaltung in Wien am 27. Oktober 1921 wohnten annähernd 2.000 Personen bei. Von diesem Zeitpunkt an wurden in Wien laufend Vorträge gehalten, und ab Februar 1922 wurde diese Tätigkeit auf andere Städte im Bundesgebiet ausgedehnt. Das erste Büro der Religionsgemeinschaft wurde 1923 in Wien eingerichtet.
Ende Mai 1930 stimmte die Behörde der Eintragung eines Vereins zur Verbreitung der Bibel und bibelerklärender Literatur in Österreich zu, der jedoch schon zur Zeit des Ständestaats im Juli 1935 behördlich wieder aufgelöst wurde. Danach wurden öffentliche Versammlungen in ganz Österreich verboten, und man kam nur noch in kleineren Gruppen in Privatwohnungen zusammen.

Zivilcourage im Dritten Reich

Im Jahr 1938 gab es in Österreich 550 aktive Zeugen Jehovas. Während der Jahre 1938 bis 1945 kam es durch das Hitlerregime zu schweren Verfolgungen, vornehmlich wegen der Weigerung, den Hitlergruß zu leisten und an militärischen Aktivitäten teilzunehmen. Unter diesem menschenverachtenden Regime verlor in den Jahren nach 1938 ein Viertel der damaligen Zeugen Jehovas in Österreich, durch Hinrichtung oder inhumane Behandlung in Gefängnissen und Konzentrationslagern, das Leben.
Die Ergebnisse des wissenschaftlichen Forschungsprojekts zum Thema Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit, die im Parlament am 6. Juni 2003 präsentiert wurden, zeigen deutlich die Zivilcourage der damaligen Zeugen Jehovas: „Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Zeugen Jehovas auf dem Gebiet Österreichs zu jener Zeit mit nur etwa 550 Personen eine winzige Randgruppe darstellten, ist es auffallend, dass sie 89 Prozent aller offen bekennenden Wehrdienstverweigerer ausmachten. Für das Jahr 1939 konnten etwa keine Personen erhoben werden, die außerhalb dieser Glaubensgruppe den Wehrdienst verweigerten. Wenn die Kriegsdienstverweigerung im Nationalsozialismus untersucht wird, handelt es sich bei den Opfern überwiegend um Zeugen Jehovas.“ (Walter, Die Kriegsdienstverweigerer in den Mühlen der NS-Militärgerichtsbarkeit, in Manoschek, Opfer der NS-Militärjustiz, 123, Wien 2003) In Gedenkstätten unseres Landes wird an die Zivilcourage der Zeugen Jehovas während der NS-Zeit erinnert.

Rehabilitierung

In den letzten Jahren kam es zu einer historischen Aufarbeitung (Übersicht) der Verurteilungen von Österreichern durch die nationalsozialistische Gerichtsbarkeit. Als Folge wurden viele Zeugen Jehovas rehabilitiert (Exemplarische Gerichtsbeschlüsse: Helene Delacher, Josef Dietz, Johann Jancic sen., Maria Jancic, Andreas Kreiner, Franz Mattischek).
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Moos würdigt die Bemühungen der Glaubensgemeinschaft, indem er festhält: „Die Rehabilitierung von Zeugen Jehovas ist sowohl im Interesse der Hinterbliebenen zu begrüßen, die wissen sollen, dass ihre Angehörigen keine ehrlosen Verbrecher waren, als auch der Glaubensgemeinschaft, die sich darin bestärkt fühlen darf, dass ihre Idee der Nächstenliebe eine ungleich bessere war als die Ideologie des Nationalsozialismus, dem sie widerstanden haben, während unsere missbrauchten Soldaten dafür ihr Leben lassen mussten. Das liegt auch im Interesse des ganzen Landes, das wissen soll, was die Zeugen Jehovas für den Frieden und gegen Hitler getan und erlitten haben, und dass es höhere Rechtswerte gibt, als der Nationalsozialismus gelten ließ.“ (Moos, Recht und Gerechtigkeit in Kohlhofer (Hrsg.), Gewissensfreiheit und Militärdienst, 142f, Verlag Österreich, Wien 2000).

Nachkriegsjahre

Gleich nach dem Krieg nahm die Religionsgemeinschaft die organisierte Tätigkeit wieder auf, wobei an diesem erneuten Aufbau vor allem jene einen aktiven Anteil hatten, die aus den Konzentrationslagern zurückkamen. Zur Unterstützung der religiösen Tätigkeit wurde 1947 die Wachtturm-Gesellschaft als Verein gesetzlich eingetragen.

Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft

Das Bekenntnisgemeinschaftengesetz von 1998 verfolgte unter anderem das Ziel, Glaubensgemeinschaften von Gruppierungen, von denen eine Gefährdung ausgehen könnte, abzugrenzen. Aufgrund der strengen gesetzlichen Kriterien für Bekenntnisgemeinschaften ist dieser Rechtsstatus eine Art „Gütesiegel“.
Seit 11. Juli 1998 waren Jehovas Zeugen in Österreich als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ anerkannt.

Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Seit 7. Mai 2009 sind Jehovas Zeugen in Österreich als Religionsgesellschaft anerkannt. Eine ausführliche Beschreibung sowie die Originaldokumente zu dem innerstaatlichen Verfahren können Sie unter der Rubrik Chronologie Anerkennungsverfahren abrufen.