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Um das jahrzehntelange innerstaatliche Anerkennungsverfahren zu unterstützen, haben Jehovas Zeugen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg angerufen.

Vier Beschwerden wurden von der Religionsgemeinschaft eingebracht, drei weitere Beschwerden stammen von Einzelpersonen wegen der Benachteiligung der Seelsorger der Zeugen Jehovas in Verbindung mit dem Militär- und Zivildienst.

Beschwerden von Jehovas Zeugen in Österreich

BeschwerdeAktenzeichenBegründungEntscheidung
27.02.199840.825/98Jahrzehntelange Praxis der Nichtanerkennung und die daraus folgende Diskriminierung als religiöse Minderheit31.07.2008
22.04.200515.040/05Wartefrist von mindestens 10 Jahren für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft23.01.2009 für unzulässig erklärt
20.07.200527.540/05Diskriminierung fremdsprachiger Seelsorger25.09.2012
15.11.200627.540/05Besteuerung von Spenden25.09.2012

Die erste Beschwerde richtet sich gegen die jahrzehntelange Verzögerung der Anerkennung als Religionsgemeinschaft und die daraus folgende Diskriminierung als religiöse Minderheit. Mit seiner Entscheidung stellte der EGMR fest, dass Jehovas Zeugen gegenüber anerkannten Kirchen benachteiligt sind, da das österreichische Religionsrecht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Am 2. Februar und am 2. März 2009 teilten wir dem Ministerkomitee des Europarats mit, dass die österreichischen Behörden die Praxis der Diskriminierung von Jehovas Zeugen fortsetzen und das diesbezügliche Urteil nicht umgesetzt haben.

Die zweite Beschwerde betrifft die Diskriminierung durch das Bekenntnisgemeinschaftengesetz aus dem Jahr 1998. Der EGMR hat diese Beschwerde später für unzulässig erklärt, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen mit der bereits im Juli 2008 entschiedenen Beschwerde im Wesentlichen übereinstimmen.

Die Benachteiligung fremdsprachiger Seelsorger war Gegenstand der dritten Beschwerde. Eine weitere vierte Beschwerde richtete sich gegen die unrechtmäßige Besteuerung der Spenden. Am 25. September 2012 bestätigte der EGMR in seiner Entscheidung die Diskriminierung von Jehovas Zeugen.

Beschwerden Seelsorger

BeschwerdeAktenzeichenBegründungEntscheidung
Seelsorger Löffelmann
vom 10.07.1998
42.967/98Benachteiligung im Militär- und Zivildienst12.03.2009
Seelsorger Gütl
vom 25.05.1999
49.686/99Benachteiligung im Militär- und Zivildienst12.03.2009
Seelsorger Lang
vom 26.08.2003
28.648/03Benachteiligung im Militär- und Zivildienst19.03.2009

Die von drei Seelsorgern eingebrachten Beschwerden betreffen die Schlechterstellung der Beschwerdeführer im Vergleich zu Seelsorgern der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Der EGMR stellt in seinen Entscheidungen fest, dass diese Seelsorger diskriminiert wurden, weil ihnen Rechte und Privilegien verweigert wurden, welche Geistlichen anderer Kirchen und religiöser Organisationen zugestanden werden.