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2001

Der VfGH entscheidet, dass die Beschwerde abzuweisen ist. Zeugen Jehovas sowie das Kultusamt reichen ergänzende Schriftsätze an den VwGH.

2003

Der Seelsorger Gerhard Lang reicht beim EGMR eine Beschwerde wegen seiner Benachteiligung im Militär- und Zivildienst ein. Die Republik Österreich nimmt erstmals Stellung zu der ersten Beschwerde der Zeugen Jehovas beim EGMR.

2004

Der EGMR wird über die Entscheidung des VwGH, die Beschwerde abzuweisen, informiert.

2005

Der EGMR lässt die Beschwerden der Seelsorger Gütl und Löffelmann zu. Zeugen Jehovas reichen eine zweite Beschwerde beim EGMR wegen der Wartefrist von mindestens 10 Jahren für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft und eine dritte Beschwerde wegen der Diskriminierung fremdsprachiger Seelsorger ein. Der EGMR lässt die erste Beschwerde von Jehovas Zeugen zu.

2006

Zeugen Jehovas ergänzen die zweite Beschwerde beim EGMR bezüglich der Diskriminierung im Steuerrecht und reichen eine vierte Beschwerde beim EGMR wegen der Besteuerung von Spenden ein.

2007

Jehova Zeugen erneuern am 15. März ihren Antrag auf Anerkennung, um eine unnötige Verzögerung der Entscheidung nach Ablauf der 10-jährigen Wartefrist am 11. Juli 2008 zu vermeiden. Doch mit Mitteilung vom 11. Juli 2007 lehnt es das Kultusamt ab, sich vorher damit zu befassen.

2008

Der EGMR veröffentlicht die Entscheidung und Presseaussendung zur ersten Beschwerde Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas u.a. gegen Republik Österreich.

2009

Das Bundesministerium leitet ein Begutachtungsverfahren betreffend eine Verordnung über die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgesellschaft ein. Zeugen Jehovas bringen eine Säumnisbeschwerde an den VwGH ein, da über den Antrag vom 15. März 2007 nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist von 6 Monaten (§ 73 Abs 1 AVG) entschieden wurde. Der EGMR veröffentlich die Entscheidungen zu den Beschwerden der Seelsorger Gütl, Löffelmann und Lang gegen die Republik Österreich.
Am 07.Mai werden Jehovas Zeugen gemäß der Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt als 14. Religionsgemeinschaft in Österreich anerkannt.

2012

Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR zu den Beschwerden wegen der Diskriminierung fremdsprachiger Seelsorger sowie wegen der unrechtmäßigen Besteuerung der Spenden an Jehovas Zeugen.