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Pressestimmen zur Zulassungsentscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 05. Juli 2005 (Beschwerde Zl.: 40.825/98)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft derzeit, ob durch die jahrzehntelange Verhinderung der Anerkennung tausende Österreicher in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt sind. Davon betroffen sind große Religionsgemeinschaften und Weltreligionen, wie etwa Baptisten, Zeugen Jehovas und Hindus. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche benachteiligt.
Mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2005 hat der Gerichtshof angekündigt, die Verletzung des Rechtes auf Religionsfreiheit durch die vielfältigen Diskriminierungen der österreichischen Zeugen Jehovas zu prüfen und zugleich beide Seiten eingeladen, eine gütliche Einigung auf Grundlage der internationalen Standards für Menschenrechte zu suchen.

(DER STANDARD, 22. Juli 2005)

Benachteiligungen anerkannter Bekenntnisgemeinschaften gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften finden sich laut der Aussendung u.a. im bürgerlichen Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Wehr- und Zivildienstgesetz, Exekutionsrecht, Medienrecht, Schulwesen und Abgabenrecht. […] Die Vorführung von „Anti-Sekten-Videos“ an Schulen etwa führe oftmals zu verbalen und sogar tätlichen Angriffen auf Kinder von Jehovas Zeugen. Gegen diese Benachteiligungen setzt sich die Gemeinschaft, die nach eigenen Angaben in Österreich über 23.000 Mitglieder und rund 13.000 Sympathisanten verfügt, zur Wehr. Jehovas Zeugen verweisen darauf, dass es in anderen europäischen Ländern wie Italien, Schweden, Finnland, Norwegen, Portugal, Spanien und Großbritannien völlige gesetzliche Gleichstellung mit anderen Kirchen gebe.

(DER STANDARD, 21. Juli 2005)

Der renommierte Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer rechnet mit einer Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. […] Die Zeugen Jehovas, die seit 1998 als „Bekenntnisgemeinschaft“ registriert sind, sehen sich gegenüber den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften benachteiligt. Nachdem der Verfassungsgerichtshof 1995 das Recht der Antragssteller auf eine Entscheidung der Behörde festgestellt hatte, beschloss der Nationalrat 1998 ein Gesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Diese besitzen nun zwar Rechtspersönlichkeit, nicht aber die besonderen Vorteile anerkannter Religionsgesellschaften. Der Professor für Verfassungsrecht an der Universität Wien, Heinz Mayer, hat das Bekenntnisgemeinschafts-Gesetz immer schon für problematisch gehalten: „Die einen voll anerkennen, den anderen nur einen minderen Status gewähren – das ist eine klare Diskriminierung.“

(ORF NEWS, 20. Juli 2005)

Die Zeugen Jehovas haben gegen Österreich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Sie fühlen sich gegenüber anderen Religionen diskriminiert.

(DIE PRESSE, 19. Juli 2005)