Eine Sprache auswählen

Pressestimmen in Verbindung mit dem 10-jährigen Bestand (11. Juli 2008) als staatlich eingetragene Bekenntnisgemeinschaft und der Frage der Verleihung der gesetzlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft

Die Zeugen des Umbruchs (Von Brigitte Schinkele)
Seit vielen Jahren bemühen sich Jehovas Zeugen, in Österreich den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu erlangen. Bislang sind sie nur als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ anerkannt. Am 31. Juli 2008 haben die Zeugen jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Sieg errungen: Das Gericht stellte eine Verletzung der Religionsfreiheit, des Diskriminierungsverbots sowie des Rechts auf ein faires Verfahren fest. Dieses Urteil macht deutlich, dass Fragen einer sachgerechten Zuordnung religiöser Gruppierungen zum staatlichen Rechtsbereich eine zentrale Herausforderung für den religiös-weltanschaulich neutralen Staat darstellen. […]
Dem Urteil, das Jehovas Zeugen betrifft, kommt nun eine sehr grundsätzliche Bedeutung auch für andere Religionsgemeinschaften bzw. das österreichische Religionsrecht zu. Zum einen hat der Gesetzgeber Handlungsbedarf. Dies gilt jedenfalls für die „Wartefrist“. Man wird dies aber auch für die viel zu hoch gegriffene Mitgliederzahl – die im aktuellen Verfahren nicht zu prüfen war – annehmen müssen, impliziert diese doch für nahezu sämtliche Religionsgemeinschaften von vornherein eine negative Erledigung und damit einen Ausschluss von zahlreichen Rechtsvorteilen. Weiters werden auch Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ihre bisherige Rechtsprechung betreffend die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich anerkannten und staatlich eingetragenen Religionsgemeinschaften überdenken müssen. Vor diesem Hintergrund steht nach Ablauf der zehnjährigen „Wartefrist“ – Jehovas Zeugen sind seit 1998 Bekenntnisgemeinschaft – bis zum Jänner 2009 die Entscheidung des Kultusamtes über die gesetzliche Anerkennung an. Es handelt sich dabei um die einzige der bislang elf Bekenntnisgemeinschaften, die im Hinblick auf die geforderte Mitgliederzahl für diesen Rechtsstatus überhaupt in Betracht zu ziehen ist. Man kann nun darüber diskutieren, ob die öffentlich-rechtliche Stellung dem Selbstverständnis von Jehovas Zeugen adäquat ist. Solange jedoch das aus der Religionsfreiheit resultierende kirchliche Selbstbestimmungsrecht den religiösen Bekenntnisgemeinschaften nur in beschränktem Umfang zuerkannt wird und diese in zahlreichen Bereichen gegenüber den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften diskriminiert werden, ist die Versagung der Anerkennung als Verletzung der Religionsfreiheit einzustufen. […]
Insgesamt ist davon auszugehen, dass es durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer Weichenstellung im österreichischen Religionsrecht kommen wird.

Die Autorin lehrt am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien. (DIE FURCHE, 21. November 2008)

Kirche: „Müssen aufpassen“ […] „Es könnte besser laufen“, sagt Gerhard Weber. Der Referent für Weltanschauungsfragen der Diözese Graz-Seckau meint damit das Interesse und den Zuspruch seitens der Jugendlichen an der katholischen Kirche. Das heiße zwar nicht, dass der Kirche die Jugend davonlaufe, es sei aber eine „Frage der Gesamtkirche“, wie sie auf neue religiöse Bewegungen, Sekten oder Okkultismus reagiere. „Wir müssen uns da viel überlegen“, sagt Weber. […]
Das Angebot an außerklerikalen und traditionsfreien Alternativen will er aber nicht als ernsthafte Konkurrenz verstanden wissen: „Es ist auch dort Stagnation erkennbar.“ Gewisse religiöse Gemeinschaften hätten sich zwar etabliert, würden aber nur marginal in Erscheinung treten beziehungsweise keine große Öffentlichkeit erreichen, analysiert Weber. […]
Interessiert beobachtet wird seitens der katholischen Kirche auch die Entwicklung rund um die Zeugen Jehovas. Zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Glaubensgemeinschaft könnten sie zur staatlich anerkannten Kirche aufgewertet werden. Eine entsprechende Entscheidung durch das Kultusamt des Ministeriums wird es mit Jahresende geben.

(DIE PRESSE, 4. September 2008)

Nach dem Zeugen-Jehovas-Urteil: Gerichte und Politik unter Zugzwang (Von Brigitte Schinkele)
Religionsfreiheit: Die Verurteilung Österreichs vor dem EGMR hat weitreichende Folgen. […] Das seit Jahrzehnten umstrittene, von einem Teil der Lehre stark kritisierte österreichische Anerkennungsrecht hatte im Jahre 1998 mit dem Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BekGG) eine entscheidende Zäsur erfahren. Damit wurde eine zweite Kategorie von Religionsgemeinschaften geschaffen, denen im Gegensatz zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften keine öffentlich-rechtliche Stellung zukommt. […]Eine weitere Verschärfung stellte die dem BekGG zeitlich vorgelagerte – bis 1997 durch den VwGH gestützte – Praxis dar, Anerkennungsanträge viele Jahre unerledigt zu lassen oder die in Verordnungsform auszusprechende Anerkennung zu verweigern, ohne diesbezüglich einen negativen Bescheid zu erlassen. Damit war in beiden Fällen der Weg für eine Beschwerde bzw. Säumnisbeschwerde versperrt. So geht etwa der Antrag von Jehovas Zeugen auf das Jahr 1978 zurück. […]
Der EGMR stellte eine Verletzung der Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK), des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) fest. […]
Die Tragweite des Urteils ist erheblich. Zum einen werden VfGH und VwGH ihre Rechtsprechung überdenken bzw. revidieren müssen. Zum anderen ist von einem Handlungsbedarf des Gesetzgebers auszugehen. […]
Vor diesem Hintergrund steht nun nach Ablauf der zehnjährigen „Wartefrist“ die Entscheidung über die gesetzliche Anerkennung von Jehovas Zeugen an, der einzigen der bisher elf Bekenntnisgemeinschaften, die im Hinblick auf die geforderte Mitgliederzahl überhaupt in Betracht kommt. Man kann nun darüber diskutieren, ob das Wesen der öffentlich-rechtlichen Stellung dem Selbstverständnis von Jehovas Zeugen wirklich adäquat ist. Solange jedoch das aus der Religionsfreiheit resultierende kirchliche Selbstbestimmungsrecht den religiösen Bekenntnisgemeinschaften nur in beschränktem Umfang zuerkannt wird (VfSlg 16.102) und diese in vielen Rechtsgebieten gegenüber den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in diskriminierender Weise unterschiedlich behandelt werden, ist die Versagung der Anerkennung als Verletzung der Religionsfreiheit einzustufen. […]

Dr. Brigitte Schinkele lehrt am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. (DIE PRESSE, 2. September 2008)

Sieg für Zeugen Jehovas EU-Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich
Die Zeugen Jehovas haben gegen Österreich einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Der Spruch fiel deutlich aus: Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzten, indem sie den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit verweigerten. […]
Die Vorteile einer anerkannten Kirche sind unter anderem: Religionsunterricht, Grundsteuerbefreiung und Sendezeiten im ORF, aber auch Seelsorgeangebote in Gefängnissen und Spitälern. Zimmermann: „So etwas wie der Religionsunterricht ist bei uns noch nicht angedacht worden.“ Man erhoffe sich „Erleichterungen in der Seelsorge und beim Bau der Kirchen.“ Nikolaus Pelinka, Sprecher von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), wollte am Donnerstag das Urteil nicht kommentieren. Pelinka: „Wir können im Moment dazu gar nichts sagen, weil uns das Urteil noch nicht übermittelt wurde.“

(DIE PRESSE, 1. August 2008)

Zeugen Jehovas: Urteil gegen Österreich
In ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen.

(KURIER, 1. August 2008)

Österreich hat Zeugen Jehovas diskriminiert
Österreich muss 10.000 Euro Entschädigung zahlen. Offen ist, ob das Urteil des Menschenrechtsgerichts Einfluss auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft hat. […]

(SALZBURGER NACHRICHTEN, 1. August 2008)

Österreich hat Zeugen Jehovas diskriminiert
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich wegen Diskriminierung und Verstoß gegen die Religionsfreiheit verurteilt. Der Grund: 20 Jahre mussten die Zeugen Jehovas warten, bis ihnen von den österreichischen Behörden Rechtspersönlichkeit zuerkannt wurde. […]
Das Gericht verurteilte Österreich auch wegen Diskriminierung, weil die Zeugen Jehovas ohne hinreichende Rechtfertigung anders als andere Religionsgemeinschaften behandelt wurden.

(WIENER ZEITUNG, 1. August 2008)

Sieg für Zeugen Jehovas: Österreichs Recht diskriminierend
Die Zeugen Jehovas freuen sich über einen juristischen Erfolg gegen die Republik Österreich: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass das österreichische Religionsrecht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. […]
Nach Ansicht des Gerichtshofs ist die Religionsfreiheit der Beschwerdeführer verletzt, weil es in Österreich zwei Klassen von Religionsgemeinschaften gibt. […]
Johann Zimmermann, der Sprecher der Zeugen Jehovas in Österreich, zeigte sich erfreut: „Das Urteil ist nicht nur für die beiden Beschwerdeführer, sondern für viele Religionsgemeinschaften von Interesse. So sind auch Baptisten und Hindus in Österreich nicht anerkannt. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche benachteiligt.“
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist Teil der österreichischen Verfassung. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, auf die Entscheidung zu reagieren und die Rechtslage anzupassen.
Österreich wegen Zeugen Jehovas verurteilt
Mit einer klaren Mehrheit urteilten die Richter, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzten, indem sie den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit verweigerten.

(DIE PRESSE, 31. Juli 2008)

Österreich Recht für Zeugen Jehovas
Österreich muss wegen Diskriminierung der Zeugen Jehovas der Religionsgemeinschaft eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Regierung habe keine triftigen Gründe für die Beschränkungen angeben können, denen die Zeugen Jehovas in Österreich unterworfen sind, hieß es in der Urteilsbegründung. Aus diesem Grund habe Österreich gegen die in Artikel 9 der Menschenrechtskonvention festgelegte Meinungs- und Religionsfreiheit verstoßen.

(FRANKFURTER RUNDSCHAU, 31. Juli 2008)

Menschenrechtsgericht verurteilt Österreich wegen Zeugen Jehovas
In ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzten, indem sie den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit verweigerten. […]
Der Sprecher der Zeugen Jehovas in Österreich, Johann Zimmermann, nannte die Entscheidung des Gerichtshofs „einen wichtigen Schritt“. Die Zeugen Jehovas seien in Deutschland, Italien und Ungarn anerkannt. Nur in Österreich werde ihnen dieser Status bis heute verwehrt. „Das Urteil ist nicht nur für die beiden Beschwerdeführer, sondern für viele Religionsgemeinschaften von Interesse. So sind auch Baptisten und Hindus in Österreich nicht anerkannt. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche benachteiligt“, erklärte Zimmermann. Der österreichische Gesetzgeber sei nun angehalten, die Rechtslage anzupassen.

(RELIGION.ORF.AT, 31. Juli 2008)

Österreich wegen Zeugen Jehovas verurteilt
In Ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen. […]
Österreich verstieß demnach auch gegen das Diskriminierungsverbot, da die Antragsteller anders als die übrigen Religionsgemeinschaften behandelt worden seien. Die Zeugen Jehovas hatten im Jahr 1978 einen Antrag auf Anerkennung als offiziell anerkannte Religionsgesellschaft gestellt. […]
Auch das Recht auf ein faires Verfahren habe Österreich in Hinblick auf den Antrag auf Anerkennung als Religionsgesellschaft verletzt, urteilten die Straßburger Richter einstimmig. Lediglich die Kritik der Zeugen Jehovas an fehlenden Beschwerdemöglichkeiten wurde von dem Menschenrechtsgericht verworfen.

(SALZBURGER NACHRICHTEN, 31. Juli 2008)

Kirchen: Vorbehalte gegen Anerkennung
Die Zeugen Jehovas wollen offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Die katholische und die evangelische Kirche halten das demokratisch gesehen für unterstützenswert. Inhaltlich fallen die Reaktionen aber kritischer aus. […]
Kritische Haltung in Staatsbelangen
Er verstehe den Drang nach staatlicher Anerkennung nicht ganz, sagt Franz Schönberger, Sektenbeauftrager der Diözese Feldkirch. Denn die Zeugen Jehovas stünden einigen staatlichen Belangen wie dem Militärdienst oder Wahlen sehr kritisch gegenüber. Dennoch rechne er damit, dass die Zeugen Jehovas offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, so Schönberger. […]
„Völlig andere Klientel“
Auch der evangelischen Pfarrer Wolfgang Olschbaur rechnet mit einer Anerkennung der Zeugen Jehovas. Dies sei allerdings als rein staatliche, nicht als theologische Entscheidung zu sehen. Als Konkurrenz sieht er die Zeugen Jehovas auch nach einer möglichen Anerkennung nicht. Sie zielten auf eine völlig andere Klientel ab, so Olschbaur. […]
Ablehnung von Bluttransfusionen
In der Kritik stehen die Zeugen Jehovas immer wieder aufgrund ihrer strikten Ablehnung von Bluttransfusionen. Darin sieht Winkler allerdings keine Gefahr für die offizielle Anerkennung: „Das ist insofern kein Thema mehr, weil es schon seit vielen Jahren sehr wohl Alternativen zu Bluttransfusionen gibt und diese auch von uns genützt werden.“

(VORARLBERG.ORF.AT, 23. Juli 2008)

Zeugen Jehovas: Bald eine echte Kirche? […] „Eine Bekenntnisgemeinschaft passt nicht für uns als große Religionsgemeinschaft“, sagt Johann Zimmermann, Sprecher der Zeugen Jehovas. Durch eine Anerkennung würde man zur Körperschaft öffentlichen Rechts, die dem tatsächlichen Status besser entspreche. Damit verbundene Privilegien seien sekundär, sagt er. So würde man etwa von der Möglichkeit des Religionsunterrichts in Schulen ohnehin keinen Gebrauch machen. „Die religiöse Lehre liegt in der Familie und bei unseren Zusammenkünften“, erklärt Zimmermann. Auch die Möglichkeit, einen Kirchenbeitrag einzuheben, würde man nicht nützen. Man finanziere sich ausschließlich durch Spenden – anonym und freiwillig. […]
Sechs Monate hat das Kultusamt nun Zeit, den Antrag auf staatliche Anerkennung zu prüfen. Dabei wird auch ein Punkt genau behandelt werden: Die Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen ab – vor allem bei Minderjährigen hat das einige Male zu Problemen geführt. Doch, so Religionsrechtler Richard Potz, sei dieses Problem mittlerweile im Griff, Kinder würden in diesem Fall automatisch in die partielle Obsorge des Spitals übernommen. Von Berichten über Einzelfälle dürfe sich das Kultusamt in seiner Entscheidung aber ohnehin nicht leiten lassen: „Hier“, so Potz, „muss die Rechtsstaatlichkeit gewahrt sein.“

(DIE PRESSE, 18. Juli 2008)

Zeugen Jehovas kurz vor Anerkennung als Kirche: Die zehnjährige Beobachtungszeit ist um, nun entscheidet das Kultusamt, ob die Zeugen Jehovas die 14. anerkannte Kirche werden. Dieser Schritt würde der Glaubensgruppe erhebliche Vorteile bringen. […]
Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft, nach eigenen Angaben mit 21.000 Aktiven und 13.000 Sympathisanten die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft in Österreich, sind vom Erfolg ihres Antrags überzeugt. […]
„Das Verfahren beginnt jetzt. Die Entscheidungsfrist von einem halben Jahr dürfte ziemlich ausgeschöpft werden“, erklärte der zuständige Beamte im Kultusamt des Bildungsministeriums, Anton Stifter, am vergangenen Donnerstag. Die Vorteile einer anerkannten Kirche sind u.a. Religionsunterricht, Grundsteuerbefreiung und Sendezeiten im ORF, aber auch Seelsorgeangebote in Gefängnissen und Spitälern.

(DIE PRESSE, 14. Juli 2008)

Zeugen Jehovas bald staatlich anerkannte Kirche? Eine Entscheidung des Kultusamtes wird es voraussichtlich in einem halben Jahr geben. […]
Die Zeugen Jehovas sind eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem gleichnamigen Gesetz. Sie sind auch die einzige Glaubensgruppe, die das Größenkriterium (mehr als zwei Promille der Bevölkerung oder 16.000 Menschen) erreicht und stehen nun als Erste nach der Beobachtungszeit zur Anerkennung an. […]
Derzeit sind in Österreich 13 Kirchen und Religionsgesellschaften staatlich anerkannt. Die Zeugen Jehovas könnten somit die Vierzehnte werden.

(TIROLER TAGESZEITUNG, 10. Juli 2008)

„Der Status einer Religion für Zeugen Jehovas hindert mich nicht, kritisch zu sein.“ (Lambert Jaschke) […] Die Zeugen Jehovas hatten lange Zeit den Ruf, eine Sekte zu sein. Seit zehn Jahren sind sie offiziell eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Das ist ein Kriterium, um als Religion anerkannt zu werden. […] Die Chancen stehen gut, dass die Bekenntnisgemeinschaft zur Religion wird, wie Lambert Jaschke weiß. Er ist der Weltanschauungsbeauftragte der Diözese Gurk.

(KÄRNTNER TAGESZEITUNG, 29. April 2008)

„Sektenähnliche Gemeinschaft“ Die Zeugen Jehovas halten an diesem Wochenende in Klagenfurt einen Kongress über aktuelle Glaubensfragen ab. Seit einiger Zeit läuft im Unterrichtsministerium das Verfahren zur staatlichen Anerkennung der Zeugen Jehovas, weil sie bereits seit zehn Jahren als religiöse Bekenntnisgemeinschaft registriert sind.
Viele Kritiker sprechen von starkem sozialem Druck, der auf die Mitglieder der Zeugen Jehovas ausgeübt werde. Ein Kritiker ist Lambert Jaschke von der Stelle für Weltanschauungsfragen der Diözese Klagenfurt: „Es ist sicher eine sektenartige Gemeinschaft, die immer wieder konfliktträchtig in Erscheinung tritt.“

(RADIO KÄRNTEN, Mittagsjournal 27. April 2008)

„Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag im Kultusamt eingebracht“, bestätigt Wolfgang Thurner, Sprecher der Zeugen Jehovas im SN-Gespräch. Das im Unterrichtsministerium angesiedelte Kultusamt ist für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften zuständig. Wie lange die Prüfung des Antrages dauern wird, wagt man dort nicht zu sagen. „Die Behörden müssen sich innerhalb von sechs Monaten entscheiden. Wenn wir zusätzliche Erhebungen durchführen müssen oder wenn Einwendungen von anderen Kirchen oder Religionsgemeinschaften kommen, kann sich dadurch alles verzögern“, erklärt Oliver Henhapel, Sprecher des Kultusamtes. […]
Was könnte sonst gegen eine Anerkennung sprechen? „Ich wüsste keinen Grund, der dies verhindern sollte“, sagt Stephan Djundja vom Weltanschauungsreferat der Erzdiözese Salzburg. Eine staatliche Anerkennung ist für ihn insofern positiv, da „sich die Zeugen Jehovas nicht mehr nur im kleinen privaten Rahmen, sondern ganz offiziell bewegen würden“. Die Vorteile […] einer staatlichen Religionsgemeinschaft wollen die Zeugen Jehovas übrigens nicht nutzen: „Wir brauchen keinen Religionsunterricht in der Schule. Und eine Kirchensteuer würde unseren Grundprinzipien widersprechen“, sagt Thurner. Wozu dann eine Anerkennung? „Weil sie uns zusteht. Jeder Österreicher hat schließlich auch das Recht auf einen Reisepass – egal ob er ihn nutzt oder nicht.“

(SALZBURGER NACHRICHTEN, 24. April 2008)

Die Zeugen Jehovas werden in Österreich möglicherweise in naher Zukunft als staatliche Religionsgemeinschaft anerkannt. In Vorarlberg gibt es 1100 Zeugen Jehovas. Sie erhoffen sich von der Anerkennung ein positiveres Bild in der Öffentlichkeit. […] Die endgültige Entscheidung trifft das Kulturministerium, aber Winkler ist zuversichtlich und verspricht sich von der Anerkennung eine Aufwertung des Status der Zeugen Jehovas. Man wolle nicht als Sekte stigmatisiert werden. […]
„Hoffen auf mehr Dialogbereitschaft“ Die katholische Kirche verbindet mit der staatlichen Anerkennung der Zeugen Jehovas große Erwartungen. Eva-Maria Schmolly-Melk, Referentin für Weltanschauungsfragen der Diözese Feldkirch, sagt, sie hoffe, dass die Zeugen Jehovas dann mehr Dialogbereitschaft zeigten und ihre Ablehnung gegenüber anders Denkenden ablegten.

(RADIO VORARLBERG, 20. April 2008)

Die „Missionare der Zeugen Jehovas“ bieten Tag für Tag ihre Bibel, den „Wachtturm“ an. Seit zehn Jahren sind sie eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich, am 11. Juli läuft diese Probephase ab. Laut der TT vorliegenden Informationen laufen derzeit die Vorbereitungen für den Anerkennungsprozess. Grundvoraussetzung ist, dass 0,2 Prozent der Österreicher den Zeugen Jehovas angehören. Diese Zahl gilt als erfüllt. […]
Welche Vorteile haben die Zeugen Jehovas von der staatlichen Anerkennung? Dazu Wolfgang Mischitz vom Weltanschauungsreferat der Diözese Innsbruck: „Die Anerkennung ist wie ein Gütesiegel, dass sie keine Sekte sind.“ Dass sie als Sekte bezeichnet werden, weisen die Mitglieder der Zeugen Jehovas stets als diskriminierend von sich.
Die Entscheidung, ob die Zeugen Jehovas als staatliche Religion anerkannt werden, trifft das Kultusamt. Weitere Vorteile durch die Anerkennung wären der Anspruch auf staatlich geförderten Religionsunterricht und die Einhebung eines Kirchenbeitrags. Die Zeugen Jehovas wären die 14. staatlich anerkannte Religion in Österreich.

(TIROLER TAGESZEITUNG, 17. April 2008)